Möhnenverein

Möhnenverein Düngenheim

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Der Möhnenverein Düngenheim wurde 1953 gegründet und ist seitdem ein nicht wegzudenkender  Bestandteil des Düngenheimer Karnevals. Die Möhnen haben es sich zur Aufgabe gemacht das Brauchtum zu pflegen. Die Düngenheimer Möhnen ( Verheiratete und unverheiratete Frauen ) treffen sich am Möhnendonnerstag schon morgens früh um „ausschellen“ zu gehen. Der Vorstand besucht vormittags Geschäfte, den Kindergarten, das Senioren Domizil Eifel und die Schulveranstaltung von St. Martin, Düngenheim. Am Nachmittag wird in der Gemeindehalle mit allen Möhnen eine Möhnensitzung abgehalten. Im Anschluss daran ist Einlass für jederMANN zum bunten Narrentreiben. Für Musik und gute Laune ist gesorgt.
Der Verein unternimmt in der Regel einmal jährlich eine Wanderung und einen Ausflug. Das traditionelle Heringsessen mit Mitgliederversammlung findet unmittelbar nach Karneval statt.
Der Verein freut sich über tatkräftige neue Möhnen, die mit uns den Karneval im Dorf feiern wollen!

 

 

 

     

Kirchenchor

Kirchenchor

Der Kirchenchor, den der Hauptlehrer Nell 1906 gründet, sorgt für die festliche Umrahmung der kirchlichen Feiern. Seine Mitglieder sind aber auch bei weltlichen Festen mit dabei. Der Kirchenchor muß allerdings schon viel früher bestanden haben, denn bereits 1874 nennt der damalige Kirchenrat als eine der Aufgaben des Küsters die Leitung des Kirchenchores.

Der Kirchenchor hat eine eigene Internetseite: Kirchenchor

JGV

Junggesellenverein

 

 

Der Junggesellenverein besteht seit 1874. Er ist besonders bei den Kirmesfeierlichkeiten nicht wegzudenken. Das Abholen von Fahne, Präsident und Präses zum gemeinsamen Kirchgang am Kirmesmontag, die anschließende Gefallenenehrung am Kriegerdenkmal und der Kirmesfrühschoppen mit der Versteigerung des zum 1. Mai aufgestellten Maibaumes beeindrucken immer wieder. Das jährliche Junggesellenfest ist weithin bekannt und bringt viele Besucher ins Dorf.

Der Junggesellenverein hat eine eigene Internetseite: www.jgv-duengenheim.de

Jagdgenossenschaft

Jagdgenossenschaft

 

 

 

Die Jagdgenossenschaft ist eine Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts und somit Kraft Gesetz entstanden. Sie bildet den Zusammenschluß der einzelnen Wald- und Flurbesitzer, deren einzelnen Parzellen zu klein sind um eine eigene Jagd zu vergeben. Die Jagdgenossenschaft verpachtet die Ländereien der Mitglieder im Ganzen und verwaltet die erzielten Erträge, d.h. sie sorgt für eine ordentliche Bewirtschaftung der Flächen.

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